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Grabaushub an Firma. Der Grabaushub auf dem Friedhof muss künftig an ein gewerbliches Unternehmen vergeben werden. Grund: Die örtliche Arbeitsgemeinschaft, die bisher die Arbeiten verrichtet hatte, wird künftig aus personellen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die Gräber auszuheben. Über eine Auftragsvergabe will der Gemeinderat bei einem Ortstermin mit dem Gemeinderat und dem möglichen Auftragnehmer entscheiden.
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