|
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schiersfeld hat in öffentlicher Sitzung vom 25. Februar 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den geplanten Solarpark im Gemarkungsteil„Auf dem Hackenberg" in der Ortsgemeinde Schiersfeld beschlossen und festgelegt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das geplante sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik befindet sich östlich der Ortslage von Schiersfeld unmittelbar angrenzend an die Gemarkungsgrenze der Gemarkung Mannweiler.
Der Planbereich wird begrenzt
-im Norden: durch das Grundstück Flurstücks-Nr. 2024 (Wirtschaftsweg) -im Osten: durch das Grundstück Flurstücks-Nr. 2243 (Wirtschaftsweg) -im Süden: durch den Wirtschaftsweg Flurstücks-Nr. 1523/1 und die Grundstücke Flurstücks-Nr. 1990 und 1995 -im Westen: durch den WirtschaftsÂweg Flurstücks-Nr. 1986
Ziele und_Zwecke der Planung Der räumliche Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstücks-Nr. 1985,1995,1996, 2000, 2002, 2005, 2009, 2015, 2016, 2021, 2023 sowie das Grundstück Flurstücks-Nr. 1990 (teilweise). Der Geltungsbereich befindet sich in Mitten von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Die nördliche undsüdliche Grenze des Geltungsbereiches stößt jeweils an einen befestigten Wirtschaftsweg, die als Erschließung der Ackerflächen dienen. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt zusammen rund 12,0 Hektar. Mit dem Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß§ 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Auf der Fläche soll eine fest aufgeständerte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von insgesamt 3,5 MWpeak installiert werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist derzeit noch nicht im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel vorgesehen, wird jedoch mit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Planungsunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel, Schulstraße 16, 67821 Alsenz, Zimmer 22, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags: montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Hierbei besteht auch Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterungder Planung.
67823 Schiersfeld, den 4. März 2010 gez. Ingo Lamb Ortsbürgermeister
|